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Alma
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

Anbieter:

Bastian Matzen Alma Softwareentwicklung (Einzelunternehmen) Kienitzer Str. 113 12049 Berlin Deutschland

Kontakt:

  • E-Mail: support@alma-app.eu
  • Website: www.alma-app.eu

⚠️ WICHTIGER RISIKOHINWEIS (PRÄAMBEL)

Bitte lies diesen Hinweis sorgfältig, bevor du die App nutzt:

Die App „Alma” ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der persönlichen Kommunikation und Sicherheit. Sie ist:

  • Kein Ersatz für die öffentlichen Notrufnummern (112 oder die jeweilige lokale Notrufnummer)
  • Kein zertifiziertes Medizinprodukt
  • Kein Ersatz für professionelle Notrufsysteme (wie Hausnotruf, Pflegedienste)

Notfallkontakte, die innerhalb der App benannt werden, sind vom Nutzer ausgewählte Privatpersonen. Sie stellen keinen professionellen Überwachungs-, Pflege- oder medizinischen Dienst dar, werden vom Anbieter weder beschäftigt noch geprüft und reagieren auf Alarme ausschließlich nach bestem Bemühen.

Der Anbieter unterhält keine Notrufzentrale. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass Benachrichtigungen im Ernstfall tatsächlich zugestellt werden, da dies von Faktoren abhängt, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, insbesondere:

  • Internetverbindung und Netzabdeckung
  • Stromversorgung und Akkustand des Smartphones
  • Betriebssystem-Einstellungen (Energiesparmodi, App-Berechtigungen, „Nicht stören”-Modi)
  • Verfügbarkeit von Drittdiensten (WhatsApp, Telegram, E-Mail-Provider, Push-Dienste)
  • Technische Störungen bei Cloud-Anbietern

In lebensbedrohlichen Situationen sind stets die örtlichen Notrufdienste (112) direkt zu kontaktieren.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bastian Matzen, Alma Softwareentwicklung (nachfolgend „Anbieter” oder „wir”) und den Nutzern der mobilen Applikation „Alma” (nachfolgend „Nutzer” oder „du”).

(2) Die AGB gelten für die Nutzung der App einschließlich aller Updates, Funktionen und Dienste, unabhängig davon, ob diese kostenlos oder kostenpflichtig (Safety Net Abonnement) angeboten werden.

(3) Der Vertrag über die Nutzung der App kommt mit Abschluss des Registrierungsprozesses und der Bestätigung dieser AGB zustande. Für das kostenpflichtige Safety Net Abonnement gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen App Stores (siehe § 5).

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht individuell gespeichert. Die jeweils aktuelle Version ist jederzeit in der App und auf www.alma-app.eu/agb abrufbar. Ältere Versionen werden auf Anfrage bereitgestellt.


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Funktionsumfang: Alma ist eine App, die Funktionen zur persönlichen Sicherheit mit sozialen Funktionen verbindet. Sie operiert in zwei miteinander verbundenen Modi. Ein Nutzer des kostenpflichtigen Safety Net Abonnements kann gleichzeitig als Notfallkontakt für andere Nutzer fungieren.

a) Notfallkontakt-Modus (Kostenlos):

Der Notfallkontakt-Modus ist für Freunde, Familienangehörige, Nachbarn, Vertrauenspersonen und sonstige Unterstützungsnetzwerke von Safety Net Nutzern konzipiert. Sein primärer Zweck ist die Beobachtung des Sicherheitsstatus zugewiesener Safety Net Nutzer und der Empfang von Notfall-Alarmen.

  • Helfer-Dashboard: Zentrale Live-Übersicht über den Echtzeit-Check-in-Status sowie ein rollierendes 90-Tage-Verlaufsprotokoll für jeden Safety Net Nutzer, der den Notfallkontakt benannt hat. Die Anzahl der Safety Net Nutzer, die eine Person als Notfallkontakt benennen können, ist nicht begrenzt.
  • Notfall-Alarme: Empfang priorisierter Alarme bei verpasstem Check-in eines zugewiesenen Safety Net Nutzers, optional einschließlich des zuletzt bekannten Standorts und verschlüsselter Gesundheitsdaten. Die Zustellung erfolgt über den vom Notfallkontakt bevorzugten Kanal (In-App, E-Mail, WhatsApp oder Telegram).
  • Alma Momente (Soziale Feed): Zugriff auf den sozialen Feed mit bis zu 30 wechselseitig bestätigten Verbindungen, einschließlich der Möglichkeit, einen eigenständigen Moment pro Tag zu teilen (Text und/oder Bild und/oder Stimmungs-Emoji). Momente können kommentiert und gelikt werden.
  • „Ich denke an dich”-Benachrichtigungen: Versand von „Ich denke an dich”-Benachrichtigungen an verbundene Nutzer, einmal pro Tag pro Nutzer.
  • Ferneinrichtung (Empfang): Möglichkeit, von einem Safety Net Nutzer einen Zugangscode zu empfangen und als Vertrauensperson dessen App-Einstellungen zu konfigurieren.

Der Notfallkontakt-Modus beinhaltet weder einen persönlichen Sicherheitsplan noch persönliche Check-in-Fenster noch die Möglichkeit, eigene Notfallkontakte zu benennen. Verpasste Check-Ins, Sicherheitsstatus-Aktualisierungen und Notfallereignisse werden niemals im Alma Momente Feed veröffentlicht.

b) Safety Net Abonnement:

Safety Net ist für vulnerable Nutzer konzipiert, darunter alleinlebende Personen, Alleinreisende, ältere Menschen und Wanderer, die ein automatisiertes persönliches Sicherheitssystem benötigen. Es umfasst alle Funktionen des Notfallkontakt-Modus (soweit der Safety Net Nutzer auch von anderen als Notfallkontakt benannt wurde) sowie zusätzlich:

  • Individueller Check-in-Plan: Wahl von bis zu drei Check-in-Fenstern pro Tag, konfigurierbar je Wochentag. Die festen Zeitfenster sind Morgens (07:00–11:00 Uhr), Mittags (12:00–16:00 Uhr) und Abends (17:00–21:00 Uhr).
  • Notfall-Alarmierung (Alarmkette): Automatisierte Benachrichtigung von bis zu fünf benannten Notfallkontakten über deren jeweilige Kanäle (In-App, E-Mail, WhatsApp, Telegram). Die Kontakte werden in gestaffelten Intervallen von je 15 Minuten benachrichtigt. Die Bestätigung des Alarms durch einen Kontakt stoppt jede weitere Eskalation.
  • Cloud-seitige Erkennung: Die Überwachung verpasster Check-Ins erfolgt serverseitig. Die Alarmkette kann auch dann ausgelöst werden, wenn das Gerät des Nutzers offline, ausgeschaltet, ohne Akku oder zerstört ist, sofern die Bedingung des verpassten Check-Ins vor Wegfall des Geräts registriert wurde.
  • Automatische Safety Net-Pause bei Vorfall: Sobald die Alarmkette ausgelöst wurde, pausiert Safety Net automatisch, um überlappende Alarme zu vermeiden. Safety Net muss vom Nutzer oder von einer Vertrauensperson über die Ferneinrichtung manuell reaktiviert werden, sobald der Vorfall beendet ist.
  • Standortteilung: Optional kontinuierliche Hintergrund-Standortteilung oder Standorterfassung ausschließlich zum Zeitpunkt des Check-Ins. Standortdaten werden bei jeder Aktualisierung überschrieben; es wird kein historischer Bewegungsverlauf gespeichert.
  • Notfall-Gesundheitsdaten: Optionale Speicherung verschlüsselter Notfall-Gesundheitsinformationen (Blutgruppe, Medikamente, Allergien, Vorerkrankungen, medizinische Hinweise), die ausschließlich im Rahmen eines ausgelösten Alarms an Notfallkontakte übermittelt werden.
  • Urlaubsmodus: Geplante Pausierung für einen definierten Zeitraum mit automatischer Reaktivierung am Ende des Zeitraums.
  • Simple-Modus: Reduzierte Benutzeroberflächen-Variante, die soziale Tabs und Texte ausblendet und den Check-in-Bildschirm auf eine einzige große Schaltfläche reduziert.
  • App- und Einstellungssperre: Geräteauthentifizierung zum Öffnen der App erforderlich, mit optionalem sekundärem Passwort zum Schutz der Einstellungen.
  • Ferneinrichtung (Senden): Generierung eines zeitlich begrenzten Zugangscodes, der einer Vertrauensperson die Konfiguration der App-Einstellungen des Nutzers ermöglicht, einschließlich der Reaktivierung von Safety Net nach einer automatischen Pause.
  • Mehrgeräte-Login: Anmeldung auf mehreren Geräten gleichzeitig.
  • Erweiterte Momente: Möglichkeit, Medien (einschließlich Videos) an Momente-Beiträge anzuhängen; Momente können optional an Sicherheits-Check-Ins gekoppelt werden.

(2) Keine Werbung: Der Alma Momente Feed enthält keine Werbung. Daten von Notfallkontakten und Notfallkontaktinformationen werden im Alma Momente Netzwerk nicht offengelegt.

(3) Art der Leistung: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet (Dienstvertrag). Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Rettung einer Person, das Erreichen eines Notfallkontakts oder die rechtzeitige Zustellung einer Benachrichtigung.

(4) Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App. Eine ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit kann technisch jedoch nicht garantiert werden. Ausfallzeiten durch Wartung, Updates oder technische Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, begründen keine Ansprüche des Nutzers.

(5) Änderungen: Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der App zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist oder aus wichtigem Grund (z.B. Sicherheitslücken, rechtliche Anforderungen) erforderlich wird. Näheres regelt § 13 dieser AGB.


§ 3 Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten des Nutzers

(1) Mindestalter: Die Nutzung der App ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Dies gilt gleichermaßen für Safety Net Nutzer und Notfallkontakte.

(2) Registrierung & Sicherheit: Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

(3) Technische Mitwirkungspflichten: Die ordnungsgemäße Funktion der App (insbesondere der Notfallbenachrichtigung) setzt voraus, dass der Nutzer sicherstellt:

  • a) Das Smartphone ist eingeschaltet und verfügt über ausreichende Akkuleistung.
  • b) Das Smartphone hat eine aktive Internetverbindung.
  • c) Der App wurden alle notwendigen Berechtigungen erteilt (Push, Standort, Hintergrundaktualisierung).
  • d) Wichtig: Das Betriebssystem beendet die App nicht durch Energiesparmodi. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die App von solchen Maßnahmen auszunehmen („Whitelisting”).

(4) Empfehlungen für Notfallkontakte: Damit kritische Alarme zuverlässig empfangen werden, wird Notfallkontakten empfohlen:

  • a) Der App – soweit das Betriebssystem dies zulässt – die Berechtigung zu erteilen, „Nicht stören”- und vergleichbare betriebssystemseitige Benachrichtigungsbeschränkungen zu umgehen.
  • b) Kritische bzw. priorisierte Benachrichtigungen für die App zu aktivieren.
  • c) Soweit die App diese Möglichkeit bietet, einen distinkten, hochvolumigen Alarmton für Notfall-Alarme zu konfigurieren.

Die Erteilung dieser betriebssystemseitigen Berechtigungen liegt in der Verantwortung des Notfallkontakts. Der Anbieter kann diese Einstellungen auf dem Gerät des Notfallkontakts nicht durchsetzen.

(5) Einbindung von Notfallkontakten:

  • a) Der Nutzer generiert in der App einen Einladungslink und übermittelt diesen eigenverantwortlich an die gewünschte Person.
  • b) Der Nutzer stellt sicher, dass seine Notfallkontakte über die Funktionsweise der App informiert sind und die Benachrichtigungen empfangen wollen.
  • c) Der Notfallkontakt wählt über eine Landingpage selbstständig seinen bevorzugten Benachrichtigungskanal (In-App, E-Mail, WhatsApp oder Telegram) und löst eine Bestätigungsnachricht aus, die er aktiv bestätigen muss (Double-Opt-In).
  • d) Erst nach erfolgter Bestätigung wird der Notfallkontakt aktiviert und kann im Alarmfall benachrichtigt werden.
  • e) Der Notfallkontakt kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen – bei In-App-Benachrichtigungen über die App-Einstellungen, bei anderen Kanälen über den in jeder Nachricht enthaltenen Abmeldelink.
  • f) Nicht eingelöste Einladungslinks verfallen automatisch nach 7 Tagen.

(6) Benennung professioneller Stellen als Notfallkontakt: Der Notfallkontakt-Modus ist für Privatpersonen konzipiert. Benennt ein Nutzer einen Pflegedienst, eine professionelle Pflegeperson, einen Sicherheitsdienst oder eine andere in professioneller, gewerblicher oder institutioneller Eigenschaft handelnde Stelle als Notfallkontakt, erkennen beide Parteien Folgendes an:

  • a) Alma ersetzt kein professionelles Notruf-, Überwachungs- oder Pflegesystem, das die benannte Stelle anderweitig betreibt oder anbietet.
  • b) Die benannte Stelle empfängt Alarme ausschließlich auf Best-Effort-Basis und ist allein dafür verantwortlich, ihre eigene operative Kapazität sicherzustellen, um im Rahmen ihrer professionellen Pflichten angemessen zu reagieren.
  • c) Die Haftung des Anbieters gegenüber der benannten Stelle richtet sich unabhängig von deren professionellem Status nach § 8 dieser AGB; insbesondere gelten die für die kostenlose Nutzung maßgeblichen Haftungshöchstgrenzen.
  • d) Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, die Eignung und Verfügbarkeit der benannten Stelle zum Empfang von Alarmen zu überprüfen.
  • e) Verarbeitet die benannte Stelle in professioneller Eigenschaft personenbezogene Daten, die sie über die App empfängt (einschließlich Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO), so ist die benannte Stelle für die weitere Verarbeitung dieser Daten in ihren eigenen Systemen eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und trägt eigenständig die datenschutzrechtlichen Pflichten. Der Anbieter handelt insoweit nicht als Auftragsverarbeiter der benannten Stelle.

(7) Missbrauchsverbot: Es ist untersagt, die App für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, Check-Ins vorsätzlich zu missbrauchen (Fehlalarme), falsche Angaben zu machen oder Rechte Dritter zu verletzen.


§ 4 Nutzergenerierte Inhalte und Freistellung

(1) Anwendungsbereich: Dieser Paragraph gilt für Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Stimmungs-Emojis), die der Nutzer in Alma Momente veröffentlicht. Er gilt nicht für Check-in-Daten, Überwachungsdaten, Notfall-Gesundheitsdaten oder Standortdaten, die in §§ 2 und 11 geregelt sind.

(2) Verantwortlichkeit: Für die veröffentlichten Inhalte ist der Nutzer allein verantwortlich.

(3) Rechteeinräumung: Der Nutzer räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, die Inhalte im Rahmen der App-Funktionalität zu speichern, zu verarbeiten und den ausgewählten Empfängern anzuzeigen.

(4) Freistellung: Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Inhalte oder Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden, sofern der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat.

(5) Moderation und Meldung: Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen. Nutzer können rechtswidrige oder unangemessene Inhalte über die Meldefunktion in der App melden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Anbieter den Account des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft sperren.

(6) Sanktionen bei Verstößen: Bei Verstößen gegen diese AGB behält sich der Anbieter folgende abgestufte Maßnahmen vor:

  • Verwarnung
  • Löschung von Inhalten
  • Temporäre Sperrung des Kontos (bis zu 30 Tage)
  • Permanente Sperrung des Kontos
  • Fristlose Kündigung

Die Wahl der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine sofortige Sperrung ohne vorherige Verwarnung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei Sperrung oder Kündigung wegen Verstößen nicht.


§ 5 Safety Net Abonnement und Zahlungsbedingungen

(1) Vertragspartner: Das kostenpflichtige Safety Net Abonnement kommt direkt über den jeweiligen App Store (Apple App Store oder Google Play Store) zustande. Der Anbieter erbringt die digitale Leistung (Funktionen der App); die Zahlungsabwicklung erfolgt über den App Store.

(2) Preise und Laufzeiten: Safety Net ist als monatliches oder jährliches Abonnement erhältlich. Die jeweils aktuellen Preise werden im App Store vor Abschluss des Abonnements angezeigt.

(3) Zahlung & Kündigung:

  • Die Abrechnung erfolgt über das Zahlungssystem des App Stores.
  • Das Abo verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern es nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Laufzeit über die Einstellungen des jeweiligen App Stores gekündigt wird.
  • Der Anbieter hat keinen Zugriff auf Zahlungsdaten und kann Abonnements nicht für den Nutzer kündigen oder verwalten.

(4) Kostenlose Testphase: Safety Net beinhaltet für neue Nutzer eine kostenlose Testphase von 1 Monat. Nach Ablauf der Testphase geht das Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern es nicht rechtzeitig gemäß Absatz (3) über den App Store gekündigt wird. Der Nutzer wird vor Beginn der Testphase über diese automatische Umwandlung informiert.


§ 6 Widerrufsrecht und Rückerstattungen

(1) Das kostenpflichtige Safety Net Abonnement wird über den Apple App Store oder Google Play Store abgeschlossen und abgerechnet.

(2) Etwaige Widerrufs- und Rückerstattungsrechte in Bezug auf den Kaufvorgang und die Abrechnung richten sich nach den Bedingungen und Prozessen des jeweiligen App-Store-Betreibers. Bitte wende dich für einen Widerruf oder eine Rückerstattung direkt an Apple bzw. Google.

(3) Unabhängig davon bleiben gesetzliche Rechte der Nutzer (z. B. bei Mängeln der digitalen Leistung gemäß §§ 327 ff. BGB) unberührt. Bei Fragen zur Funktionsfähigkeit von Safety Net oder zur Nutzung der App kannst du dich jederzeit an unseren Support wenden (support@alma-app.eu).

(4) Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten: Das gesetzliche Widerrufsrecht für digitale Inhalte kann vorzeitig erlöschen, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt, dass der Anbieter vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung (Bereitstellung der digitalen Leistung) beginnt, und der Nutzer seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.


§ 7 Ferneinrichtung (Remote Setup)

(1) Funktion: Die App bietet Safety Net Nutzern die Möglichkeit, durch Generierung eines zeitlich begrenzten Zugangscodes einer anderen Person („Vertrauensperson”) temporären administrativen Zugriff auf ihre App-Einstellungen zu gewähren. Dies umfasst auch die Reaktivierung von Safety Net nach einer durch die Alarmkette ausgelösten automatischen Pause (siehe § 2 Abs. 1 lit. b).

(2) Nutzung durch Notfallkontakte: Die Funktion zur Eingabe dieses Zugangscodes und zur Durchführung der Konfiguration steht allen Nutzern zur Verfügung, auch Nutzern im Notfallkontakt-Modus.

(3) Verantwortung:

  • Der Nutzer, der den Code generiert, ist sich bewusst, dass er der Vertrauensperson weitreichende Rechte (z.B. Änderung von Notfallkontakten, Check-in-Zeiten, Notfallinformationen, Reaktivierung von Safety Net) einräumt.
  • Der Zugangscode ist vertraulich zu behandeln und darf nur an vertrauenswürdige Personen weitergegeben werden.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, einen Zugangscode unverzüglich zu widerrufen bzw. neu zu generieren, sobald der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder das Vertrauensverhältnis zur betreffenden Person endet.

(4) Änderungsbenachrichtigung: Der Nutzer wird per Push-Benachrichtigung informiert, wenn über die Ferneinrichtung Änderungen an seinen Einstellungen vorgenommen werden.

(5) Haftung: Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur für das Remote Setup bereit. Für Handlungen der Vertrauensperson (z.B. Fehleinstellungen, unerwünschte Änderungen, unterlassene Reaktivierung von Safety Net nach einem Vorfall) haftet der Anbieter nicht, sofern der Anbieter diese Handlungen nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung, insbesondere gemäß § 8, bleiben unberührt.


§ 8 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Kardinalpflichten: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter dem Grunde nach; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eingeschränkte Haftung: Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(4) Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers oder Dritter: Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Schäden, die aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers oder Dritter stammen, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere:

  • Technische Probleme auf Nutzerseite (z.B. leerer Akku, fehlende Internetverbindung, deaktivierte Berechtigungen, Energiesparmodi).
  • Betriebssystemseitige Benachrichtigungsbeschränkungen auf dem Gerät eines Notfallkontakts (z.B. aktiver „Nicht stören”-Modus, der für die App nicht aufgehoben wurde, deaktivierte Benachrichtigungen, stummgeschaltete Alarmtöne).
  • Ausfälle oder Fehlfunktionen von Drittdiensten (z.B. E-Mail-Provider, WhatsApp, Telegram, Push-Dienste, Cloud-Anbieter).
  • Fehlverhalten, Nichterreichbarkeit oder verspätete Reaktion von Notfallkontakten, einschließlich gemäß § 3 Abs. 6 benannter professioneller Stellen.
  • Nichtzustellung eines Alarms an einen Notfallkontakt, der die Double-Opt-In-Bestätigung nicht abgeschlossen hat.
  • Vorfälle, die während einer durch die Alarmkette ausgelösten automatischen Safety Net-Pause eintreten, bis Safety Net vom Nutzer oder einer Vertrauensperson manuell reaktiviert wird.
  • Fehlerhafte Eingaben oder Konfigurationen durch den Nutzer oder dessen Vertrauensperson (Remote Setup), einschließlich einer durch Fehlkonfiguration des Nutzers verursachten ausgebliebenen automatischen Reaktivierung nach dem Urlaubsmodus.
  • Höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen oder großflächige Stromausfälle.
  • Cyberangriffe, DDoS-Attacken oder sonstige IT-Sicherheitsvorfälle durch Dritte, sofern der Anbieter angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat.
  • Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen oder Ausfälle durch die Betreiber der App Stores (Apple, Google) oder deren Schnittstellen und APIs.

(5) Hinweis zur Natur der Leistung: Der Anbieter erbringt eine Dienstleistung (Bereitstellung der Software). Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, insbesondere nicht die erfolgreiche Rettung einer Person, das Erreichen eines Notfallkontakts oder die rechtzeitige Zustellung einer Benachrichtigung. Die Präambel zu diesen AGB enthält wichtige Hinweise zur Einordnung der App.

(6) Haftungshöchstgrenzen: Soweit die Haftung des Anbieters gemäß Abs. 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist, gilt zusätzlich folgende Obergrenze:

  • Bei kostenloser Nutzung (einschließlich Notfallkontakt-Modus): maximal 100 EUR
  • Bei Safety Net Abonnement: maximal das Zwölffache der monatlichen Abonnementgebühr, höchstens jedoch 500 EUR

Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(7) Verjährung: Ansprüche des Nutzers gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 9 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Für die App und das Safety Net Abonnement gelten die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(2) Updates: Der Anbieter stellt im gesetzlich geschuldeten Umfang Aktualisierungen (Updates) bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit und Sicherheit der App erforderlich sind. Der Nutzer wird über verfügbare Updates informiert und ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Zeit zu installieren, sofern deren Installation zumutbar ist. Unterlässt der Nutzer die Installation eines bereitgestellten Updates, haftet der Anbieter nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen dieses Updates zurückzuführen sind.

(3) Notfallkontakt-Modus: Für die kostenlose Nutzung der App (Notfallkontakt-Modus) gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Bereitstellung digitaler Produkte. Die Mängelhaftung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(4) Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Gesetzliche Ansprüche im Fall von Mängeln bleiben hiervon unberührt.

(5) Mangeldefinition: Ein Mangel der App liegt insbesondere vor bei:

  • Systematischem Nichtauslösen von Alarmen bei verpasstem Check-in, obwohl alle technischen Voraussetzungen auf Nutzerseite erfüllt sind und die App keine Warnhinweise angezeigt hat.
  • Systematischem Versagen der serverseitigen Erkennung verpasster Check-in-Fenster.
  • Systematischem Nichtzustellen von Benachrichtigungen an aktivierte Notfallkontakte, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
  • Systematischem Ausbleiben der automatischen Safety Net-Pause nach Auslösung der Alarmkette, das zu wiederholten oder überlappenden Alarmen führt.
  • Dauerhafter Nichtfunktionsfähigkeit von Kernfunktionen (Check-in, Notfallkontakt-Verwaltung, Alarmierung, Helfer-Dashboard).

(6) Kein Mangel liegt vor bei:

  • Störungen, die auf Umstände gemäß § 8 Abs. 4 zurückzuführen sind.
  • Störungen aufgrund Nichtbeachtung der technischen Mitwirkungspflichten (§ 3 Abs. 3), insbesondere wenn die App Warnhinweise angezeigt hat.
  • Nichtzustellung eines Alarms an einen Notfallkontakt, der die Double-Opt-In-Bestätigung nicht abgeschlossen hat.
  • Ausbleibender automatischer Reaktivierung nach dem Urlaubsmodus aufgrund Fehlkonfiguration durch den Nutzer.
  • Einzelnen, nicht-systematischen Verzögerungen bei der Benachrichtigungszustellung.
  • Fehlalarmen aufgrund fehlerhafter Konfiguration durch den Nutzer oder dessen Vertrauensperson.
  • Änderungen oder Entfernung von Zusatzfunktionen, sofern die Kernfunktionalität erhalten bleibt.

§ 10 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der App (Software, Design, Marke „Alma”) liegen beim Anbieter. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der App auf seinen Endgeräten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eine Weiterverbreitung, Dekompilierung (außer in den gesetzlich ausdrücklich erlaubten Fällen) oder kommerzielle Verwertung ist untersagt.


§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für Nutzer im Vereinigten Königreich gilt ergänzend die UK GDPR sowie der Data Protection Act 2018. Für Nutzer in der Schweiz gilt ergänzend das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Für Nutzer in anderen Ländern, die nicht dem Geltungsbereich der DSGVO unterliegen, richtet sich die Verarbeitung nach den jeweils geltenden nationalen Datenschutzgesetzen; in jedem Fall wendet der Anbieter mindestens das Schutzniveau der DSGVO an.

Aktiviert der Nutzer die optionale Speicherung von Notfall-Gesundheitsdaten, betrifft die Verarbeitung besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO und stützt sich auf die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Notfall-Gesundheitsdaten werden mit AES-256 verschlüsselt gespeichert, ausschließlich im Rahmen eines ausgelösten Alarms an Notfallkontakte übermittelt und nach 12 Monaten vollständiger Konto-Inaktivität automatisch gelöscht.

Aktiviert der Nutzer die Standortteilung, werden Standortdaten durch Überschreibung des einzigen zuletzt gespeicherten Eintrags aktualisiert. Es wird kein historischer Bewegungsverlauf und keine Bewegungsspur gespeichert.

Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die in der App und auf der Website einsehbar ist. Die primäre Datenspeicherung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union (Region Frankfurt am Main).


§ 12 Sperrung und Beendigung

(1) Sperrung: Der Anbieter kann den Zugang bei Verstößen gegen diese AGB (z.B. Missbrauch der Notruffunktion) sperren.

(2) Löschung durch den Nutzer: Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen. Nach einer Sicherheitsfrist von 30 Tagen (zur Wiederherstellung bei Versehen) werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

(3) Abo-Kündigung: Die Löschung des App-Kontos beendet nicht automatisch das Abonnement im App Store. Dieses muss separat gekündigt werden.

(4) Ordentliche Kündigung durch den Anbieter: Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen:

  • gegenüber Nutzern der kostenlosen Version mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende,
  • gegenüber Safety Net Nutzern mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Eine Kündigung erfolgt insbesondere bei Einstellung des Dienstes oder aus wichtigem wirtschaftlichem oder rechtlichem Grund. Der Nutzer wird per E-Mail oder In-App-Mitteilung informiert. Safety Net Nutzer erhalten eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für den nicht mehr nutzbaren Zeitraum.


§ 13 Änderungen der AGB und der digitalen Leistung

A) Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Sicherheitsgründe, technische Weiterentwicklungen) und die Änderung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist.

(2) Änderungen, die den wesentlichen Vertragsinhalt betreffen – insbesondere Entgelte, Kernfunktionen von Safety Net oder die Hauptleistungspflichten – erfolgen nicht im Wege einer Zustimmungsfiktion, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

(3) Über beabsichtigte Änderungen wird der Nutzer mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. E-Mail oder In-App-Mitteilung) informiert. Der Nutzer kann den Änderungen bis zum geplanten Inkrafttreten widersprechen.

(4) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt die App nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Auf diese Rechtsfolge sowie auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(5) Widerspricht der Nutzer den Änderungen, besteht das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen, sofern ihm die Fortsetzung unter den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

B) Änderungen der digitalen Leistung (Funktionsänderungen)

(6) Der Anbieter kann den Funktionsumfang der App ändern oder weiterentwickeln, soweit

  • ein triftiger Grund für die Änderung besteht (z.B. Sicherheitslücken, technische Notwendigkeiten, rechtliche Anforderungen, Weiterentwicklung),
  • dem Nutzer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, und
  • der Nutzer klar und verständlich über die Änderung informiert wird.

(7) Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit für den Nutzer, kann der Nutzer das Vertragsverhältnis innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Änderung kündigen, es sei denn, der Anbieter hat dem Nutzer den Zugang zur bisherigen Version ohne zusätzliche Kosten ermöglicht.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Vertragssprache: Die AGB sind in deutscher und englischer Fassung als jeweils verbindliche Versionen verfügbar. Die deutsche Fassung gilt für Nutzer, deren App-Sprache auf Deutsch eingestellt ist. Die englische Fassung gilt für alle übrigen Nutzer. Wird die App in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch genutzt, handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung der englischen Fassung, die lediglich der Information dient. Im Zweifel ist die jeweils maßgebliche verbindliche Fassung (Deutsch oder Englisch) entscheidend.

(3) Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Berlin. Für Streitigkeiten mit Unternehmern (B2B) ist der Gerichtsstand Berlin.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Für Nutzer im Vereinigten Königreich stehen Informationen zur alternativen Streitbeilegung beim Citizens Advice Service unter www.citizensadvice.org.uk zur Verfügung. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle oder einer alternativen Streitbeilegungsstelle (ADR) teilzunehmen.

(6) Abtretung: Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder -umstrukturierung an Dritte zu übertragen; der Nutzer wird hierüber informiert.


§ 15 Ergänzende Bestimmungen für Nutzer außerhalb Deutschlands

(1) Aufsichtsbehörden

Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können sich mit Beschwerden zum Datenschutz an die Aufsichtsbehörde ihres Wohnsitzlandes, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes wenden. Eine Liste der Aufsichtsbehörden ist unter https://edpb.europa.eu verfügbar.

Nutzer im Vereinigten Königreich können sich an das Information Commissioner’s Office (ICO) wenden: https://ico.org.uk.

(2) Vertreter im Vereinigten Königreich

Gemäß Art. 27 UK GDPR hat der Anbieter folgenden Vertreter im Vereinigten Königreich für Datenschutzangelegenheiten benannt: [Name und Kontaktdaten des UK Representative einfügen].

(3) Internationale Datenübermittlungen

Soweit personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, bestehen angemessene Garantien gemäß der Datenschutzerklärung. Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich stützt sich der Anbieter auf das UK International Data Transfer Agreement (IDTA) oder das UK Addendum zu den EU-Standardvertragsklauseln, soweit anwendbar. Für Übermittlungen mit Bezug zur Schweiz hält der Anbieter die Anforderungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ein.

(4) ePrivacy und elektronische Kommunikation

Die Alma App greift auf bestimmte Gerätefunktionen zu (wie Push-Benachrichtigungen, Standortdienste und Hintergrundaktivität), die nationalen Gesetzen zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) in den EWR-Mitgliedstaaten unterliegen können. Im Vereinigten Königreich gelten die Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (PECR). Die App holt die Einwilligung des Nutzers für solche Zugriffe ein, soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Recht erforderlich ist.

(5) Missbräuchliche Klauseln

Keine Bestimmung dieser AGB ist darauf gerichtet, eine missbräuchliche Klausel im Sinne des Consumer Rights Act 2015 (Teil 2) für Nutzer im Vereinigten Königreich oder im Sinne der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG) in ihrer jeweiligen nationalen Umsetzung in den EWR-Mitgliedstaaten darzustellen. Soweit eine Bestimmung nach dem jeweils anwendbaren Recht als missbräuchlich eingestuft wird, ist sie für den Verbraucher nicht bindend; die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

(6) Nutzer außerhalb der EU/des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz

Für Nutzer in Ländern, die nicht dem Geltungsbereich der DSGVO, der UK GDPR oder des Schweizer DSG unterliegen, wendet der Anbieter dieselben technischen und organisatorischen Maßnahmen an wie für Nutzer innerhalb des DSGVO-Geltungsbereichs. Zwingende Verbraucherschutz- und Datenschutzvorschriften des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


§ 16 Kontakt

Bastian Matzen Alma Softwareentwicklung (Einzelunternehmen) Kienitzer Str. 113 12049 Berlin Deutschland

  • E-Mail: support@alma-app.eu
  • Datenschutz: privacy@alma-app.eu
  • Website: www.alma-app.eu
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